Inhalt
Ausgehend von der These der EKD in
deren Schrift "Kirchengemeinschaft nach evangelischem
Verständnis", der Rang des Kirchenrechts in der
römisch-katholischen Kirche sei ein Hindernis für die
Ökumene, stellt Dietmar Konrad zunächst unter Einschluss
historischer Bezüge die Gemeinsamkeiten und Unterschiede
der ekklesiologischen Grundlagen der römisch-katholischen
und evangelischen Konfessionen dar und erörtert deren
Auswirkungen auf das jeweilige konfessionelle Verständnis
des kirchlichen Rechtsbegriffs. Sodann untersucht er dessen
Operationalisierung in den positiven Rechtsnormen beider
Konfessionen wie dem CIC / 1983 und den evangelischen
Kirchenverfassungen. Abschließend lotet der Autor unter
Entfaltung des aktuellen Bestands zwischenkirchlicher
Vereinbarungen die Möglichkeiten und Grenzen der
rechtstheologischen Fortentwicklung des gegenwärtigen
Normbestandes im Sinne eines ökumenischen Kirchenrechts
aus.