|
|
|
|
Eisenberg, Ulrich
Jugendgerichtsgesetz: JGG
EAN: 978-3-406-60280-1
14., vollständig neu bearbeitete Auflage 2010
2010, C.H. Beck
XLII 1296 Seiten, Fester Einband
Buch
|
|
|
94,00 € inkl. MwSt
|
|
|
Inhalt
Der Kommentar zum JGG
Das Standardwerk zum Jugendgerichtsgesetz bietet:
- praxisgerechte Konzeption mit vorbildlich klarer
Darstellungsweise des JGG
- umfassende Auswertung der gesamten Judikatur zum
Jugendgerichtsgesetz
- verständnisfördernde Hinweise zur Entstehung des JGG und
zu aktuellen Reformvorstellungen
- differenzierte Informationen zur Ländergesetzgebung im
Jugendstrafrecht im Zuge der
Föderalismusreform
Der ,,Eisenberg" berücksichtigt in der 14. Auflage
- die Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des
U-Haft-Rechts auf das JGG. Besonders bedeutsam ist
§ 89c JGG, der die Grundvoraussetzungen für den Vollzug der
U-Haft bei Jugendlichen und
Heranwachsenden in den für junge Gefangene vorgesehenen
Einrichtungen normiert.
- die bis Januar 2010 verkündeten Landesgesetze zum
U-Haft-Vollzug sowie
die Änderungen durch das FGG-Reformgesetz sowie durch das
2. Opferrechtsreformgesetz.
Der Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz
- Anwendungsbereich
- Jugendliche und Heranwachsende: Verfehlungen Jugendlicher
und Heranwachsender und ihre Folgen,
Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren,
Vollstreckung und Vollzug, Beseitigung des
Strafmakels, Jugendliche und Heranwachsende vor Gerichten,
die für allgemeine Strafsachen zuständig
sind
- Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- Schluss- und Übergangsvorschriften
- Anhang: SGB VIII (Auszug), Richtlinien zum
Jugendgerichtsgesetz, Anordnung über Mitteilung in
Strafsachen (Auszug), 3. Strafvollstreckungsordnung
(Auszug), Untersuchungshaftvollzugsordnung.
Rezension
"Zum Jugendgerichtsgesetz bietet die
Neuauflage wieder alle Vorzüge: eine praxisgerechte
Konzeption mit vorbildlich klarer Darstellungsweise,
umfassende Auswertung der gesamten Judikatur, Objektivität,
und innere Geschlossenheit der Erläuterungen,
verständnisfordernde Hinweise zu aktuellen Ref
ormvorschlägen und zur Entstehungsgeschichte des JGG, ein
umfangreiches Entscheidungsregister zum schnellen Auffinden
der zentralen Urteile und Beschlüsse.(...)"
in: Neues Polizeiarchiv 07/ 2009, zur 13. Auflage
2008
"Der ,,Eisenberg" ist ein Standardwerk zum JGG.
Bemerkenswert, dass der Autor als Emeritus unvermindert
verlässlich Neuauflagen seiner wichtigen Werke präsentiert.
Hier gelingt es ihm, die jüngsten, umfassenden
Gesetzesänderungen kritisch zu verarbeiten (...)."
Professor em. Dr. Arthur Kreuzer, in: Neue Juristische
Wochenschrift 15/ 2009, zur 13. Auflage 2008
"Die 12. Auflage dieses Standardwerkes zum Jugendstrafrecht
bietet wieder eine praxisgerechte Konzeption; mit
vorbildlich klarer Darstellungsweise, umfassende Auswertung
der gesamten Judikatur, Objektivität und innere
Geschlossenheit der Erläuterungen und verständnisfördernde
Hinweise zur Entstehungsgeschichte des JGG und zu aktuellen
Reformvorstellungen.(...)"
in: Polizei Verkehr Technik 01/ 2008, zur 12. Auflage
2007
"(...) Im Übrigen bietet die 13. Auflage wieder die
Vorzüge, die es zum Standardwerk zum Jugendstrafrecht haben
werden lassen. Die praxisgerechte Konzeption, systematisch
höchst präzise, die differenzierten Untergliederungen und
die vorbildlich klare Darstellungweise gepaart mit der
umfassenden Auswertung von Literatur und Judikatur und die
innere Geschlossenheit der Erläuterungen helfen allen am
Jugendstrafverfahren Beteiligten zu einem aktuellen und
schnellen Überblick und - wenn nötig -zu einem sehr
tiefgehenden Problemzugang. Dass dabei ein umfangreiches
Entscheidungsregister zum schnellen Auffinden der zentralen
Urteile und Beschlüsse der Gerichte angefügt ist, darf
schon als selbstverständlich gelten.(...)"
Dr. Helmut Fünfsinn, Ministerialdirigent, in:
Justizministerialblatt für Hessen 02/ 2009, zur 13. Auflage
2008
"(...) Der transparente Aufbau, die komprimierte
Darstellung, die gute Lesbarkeit, der Praxisbezug und die
Berücksichtigung kriminologischer und pädagogischer
Erkenntnisse machen den Eisenberg zu einem unentbehrlichen
,,Handwerkszeug" für Jugendrichter, Staats- und
Rechtsanwälte sowie Mitarbeiter der Jugendämter."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 01 und
02/ 2008, zur 12. Auflage 2007
"(...) Damit ist das Buch auch für Verkehrsrechtler ein
wichtiges Arbeitsinstrument und mit der 12. Auflage auf den
neusten und aktuellen Stand gebracht."
in: Straßenverkehrsrecht, 05/ 2008, zur 12. Auflage
2007
"Dieses beliebte Standardwerk zum Jugendgerichtsgesetz,
eben ,,der Eisenberg", erfreut sich durch die
Gleichzeitigkeit von Praxisnähe und Höhe des
wissenschaftlichen Diskurses, die es in überzeugender Weise
vorführt, bei allen mit dem Jugendstrafverfahren
konfrontierten Richtern, Staatsanwälten, Verteidigern sowie
den Jugend- und Sozialbehörden höchster Akzeptanz.(...)
Eisenberg setzt bei seiner Kommentierung auf eine
dogmatische Durchdringung der Normen des JGG sowie auf eine
rechtstatsächliche und kriminologische Absicherung seiner
Erläuterungen. Dies ist wohl auch bei dem gleichzeitigen
Verfasser eines Lehrbuchs zum ,,Beweisrecht der stopp" und
eines Lehrbuchs zur ,,Kriminologie'' nicht anders zu
erwarten. Studenten, Theoretiker wie Praktiker sind daher
gut beraten, wenn sie zu diesem Werk greifen."
RA Philipp Regge, in: www.jurawelt.com, 31.03.2008, zur 12.
Auflage 2007
"Der vorliegende Kommentar gehört trotz des erheblichen
Umfanges zu den sogenannten Beckschen Kurzkommentaren, die
für die Praxis konzipiert sind. Erwartungen und Bedürfnisse
des Lesers/Nutzers orientieren sich an diesem Maßstab:
verlangt wird eine übersichtliche, gut verständliche und
argumentativ nachvollziehbare Erläuterung, die möglichst
das Nachlesen in anderen Werken überflüssig macht. Diese
Ansprüche erfüllt der ,,Eisenberg" in nahezu perfekter
Weise.(...)"
Prof. Dr. J. Vahle, in: Kriminalistik, 03/ 2008, zur 12.
Auflage 2007
"(...) Vergleichbar dem ,,Palandt" oder dem
,,Tröndle/Fischer" hat Eisenbergs Kommentierung des JGG
keine Empfehlung mehr nötig; ein Buch, das über 20 Jahre
lang in fortlaufend aktualisierter Auflage erscheint, ist
offensichtlich hervorragend gelungen und gehört auf den
Schreibtisch all derer, die sich mit der Ahndung von
Jugendverfehlungen beschäftigen.(...)"
Richter am AG Dr. Peter Reichenbach, in: NJW, Ausgabe
6/2007, zur 12. Auflage 2007
"(...) Auch sonst bietet Eisenberg weiterhin alles, was von
einem Werk, das längst als das Standardwerk zum
Jugendgerichtsgesetz gilt, erwartet werden darf und muss:
Eine praxisgerechte Konzeption mit klarer
Darstellungsweise, umfassende Auswertung der gesamten
Judikatur, Objektivität und innere Geschlossenheit der
Erläuterungen, verständnisfördernde Hinweise zu aktuellen
Reformvorschlägen und zur Entstehungsgeschichte des JGG und
schließlich ein umfangreiches chronologisch geordnetes
Entscheidungsregister, das es dem Benutzer ermöglicht,
zentrale Urteile schnell auffinden zu können. Auch der
Anhang, in dem sich zahlreiche relevante Vorschriften
finden, erweist sich immer wieder als hilfreich. Dank
dieser inzwischen hinlänglich bekannten Vorzüge erscheint
die Prognose nicht allzu gewagt, dass der Praktiker auch
die Neuauflage gerne und häufig zu Rate ziehen
wird.(...)"
Staatsanwalt Dr. Christoph Kalkschmid, in: Die Justiz,
Ausgabe November 2007, zur 12. Auflage 2007 "(...) Nicht
nur aufgrund der Entwicklung im Bereich der
Jugendstrafvollzugsgesetzgebung wird die nächste Auflage
nicht sehr lange auf sich warten lassen, denn gerade die
Praxis braucht einen präzisen, alle neuen gerichtlichen
Entscheidungen ebenso wie aktuelle Praxisberichte und alle
wissenschaftlichen Abhandlungen auswertenden, aktuellen und
schnellen Problemzugang. Diesen ermöglicht die 12. Auflage
der Kommentierung von Eisenberg in hervorragender Art und
Weise und mit Sicherheit wird dies auch bei der 13. Auflage
der Fall sein."
Dr. Helmut Fünfsinn, in: Justizministerialblatt für Hessen,
Ausgabe 11/2007, zur 12. Auflage 2007
"(...) Alle, die mit Jugendstrafverfahren konfrontiert
sind, seien es Richter, Staatsanwälte, Verteidiger, Jugend-
und Sozialbehörden oder Erziehungsbeauftragte, müssen sich
zuverlässig Kenntnis von der geltenden Rechtslage
verschaffen können. Diesem Anliegen wird der Kommentar in
bewährter Weise gerecht. (...)"
Ministerialrat Dr. Dr. Frank Ebert, in:
Polizei-Informationsblatt, Innenministerium Thüringen,
31.08.2007, zur 12. Auflage 2007 "(...) Der vorliegende
Kommentar sollte auf keiner Polizeidienststelle
fehlen."
In: Polizei in Thüringen, 01.08.2007, zur 12. Auflage 2007
,,(...) Mit der neuen Auflage des beliebten Kommentars zum
Jugendgerichtsgesetz von Eisenberg liegt in der hier
besprochenen aktualisierten Fassung ein wichtiges
Nachschlagewerk für den im Jugendstrafrecht tätigen
Praktiker vor. Die anschauliche Darstellung ist besonders
aufgrund der vielfältigen Kenntnisse des Verfassers gerade
auch in der Entstehung von Jugendkriminalität interessant
zu lesen und wird daher auch ein wichtiger Helfer beim
Generieren wirkungsvoller Argumente in Jugendstrafverfahren
sein."
In: Straßenverkehrsrecht, 11/2006, zur 11. Auflage
2006
Rechtsanwalt Oliver Brinkmann, Fachanwalt für Strafrecht,
in: Straßenverkehrsrecht in. Www.juristische-bibliothek.de,
22.5.2006, zur 11. Auflage 2006 ,,(...) Angesichts seiner
unangefochtenen Akzeptanz in der Praxis bedarf es keiner
ausführlichen ,,Vorstellung" das ,,Eisenberg". Die
Besprechung der 7. Auflage (1997) durch Geerds
(Arch.Kriminol. 201: 188, 1998) hat nach wie vor
Gültigkeit. Wie damals sind der klare Aufbau, die
komprimierte Darstellung, die gute Lesbarkeit, der
Praxisbezug und die Berücksichtigung wichtiger Erkenntnisse
der Kriminologie (der der Autor als Verfasser einer
vorzüglichen Lehrbuches ebenfalls verbunden ist) zu loben.
Die damalige Einschränkung von Geerds, der Kommentar sei
,,eines der Standardwerke zum Jugendstrafrecht", kann
freilich nicht mehr aufrecht erhalten werden; er ist längst
das Standardwerk zum JGG geworden und gehört auf den
Schreibtisch jedes Richters, Staatsanwalts und
Rechtsanwalts, der sich mit Jugendstrafsachen befasst. Aber
auch Mitarbeiter der Jugendämter, der
Jugendvollzugsanstalten und Bewährungshelfer können den
Kommentar mit Gewinn nutzen."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie, 01/06,
zur 11. Auflage 2006 ,,(...) Die Arbeit in Jurist und
Polizei wäre ohne diesen bewährten Kommentar deutlich
schwieriger."
In: der kriminalist, 3/ 2004, zur 10. Auflage ,,(...) An
Eisenbergs Kurzkommentar ist schon für Jurastudierende kein
Vorbeikommen. Ebenso ist er bedeutsame Arbeitshilfe für die
Praktiker. Dementsprechend urteilte die Fachpresse auch,
der Kommentar stelle einen Markstein in der Fortentwicklung
des geltenden Jugendrechts dar, er biete höchste
Professionalität und Vollständigkeit. Dem ist nichts
hinzuzufügen."
Robert Hotstegs, in: www.socialnet.de, 3/ 2004, zur 10.
Auflage
Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.
|
|