|
|
|
|
Eyermann, Erich; Fröhler, Ludwig
Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO
Kommentar
EAN: 978-3-406-60553-6
13. Auflage
2010, C.H. Beck
XX 1263 Seiten, Fester Einband
Buch, auf Lager
|
|
|
89,00 € inkl. MwSt
|
|
|
Inhalt
Dieses Werk ist als praxisgerechter
Handkommentar in erster Linie für den verwaltungsrechtlich
orientierten Rechtsanwalt, den Verwaltungsbeamten und den
Richter konzipiert. Besonderes Gewicht ist auf die
Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
und der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe der
Länder sowie auf eine übersichtliche Gestaltung
gelegt.
Der Ertrag der Wissenschaft ist sowohl im Interesse
allgemeiner Orientierung als auch im Interesse der
Transparenz der Ergebnisse und ihrer kritischen Anwendung
in der Praxis aufgegriffen, der Umfang der Darstellung aber
auf die Bedürfnisse eines Handkommentars beschränkt.
- handlicher, ganz auf die Bedürfnisse der Praxis
zugeschnittener Kommentar
- Ausrichtung an der neuesten höchstrichterlichen oder
obergerichtlichen Rechtsprechung
- unter Verzicht auf eine Vertiefung wissenschaftlicher
Streitfragen
- klare Fokussierung auf die Zielgruppe der
Verwaltungsrichter sowie der an den Instanzen der
Verwaltungsgerichtsbarkeit auftretenden Rechtsanwälte
Die 13. Auflage hat folgende Schwerpunkte:
- Ausführungen zur gerichtsinternen Mediation
- Überarbeitung der Vorschriften über die Wahl der
ehrenamtlichen Verwaltungsrichter, Verweigerung der
Aktenvorlage in multipolaren Rechtsverhältnissen
- Vertiefung und Aktualisierung der Erläuterungen zur
Normenkontrolle
- Neukommentierung der Vorschrift über die
Prozessvertretung
- Rechtsweg bei Vergabe- und
Regulierungsentscheidungen
- Abgrenzung zum Sozialrechtsweg
- Gemeinschaftsrecht nach dem Vertrag von Lissabon
(Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH usw.)
- Beurteilungs- und Prognosespielräume im Umweltrecht (UVP,
Naturschutzrecht u.a.)
- Neubearbeitung des Revisionsrechts
Rezension
"(...) Mit der 12. Auflage hat der
,,Eyermann" wieder aufgeholt. Es ist zu erwarten, dass die
Neuauflage an alte Erfolge anknüpfen wird. Selbst im
Ausland findet er zunehmend Verbreitung. Vor einigen Jahren
wurde er sogar in das Chinesische übersetzt."
Stefan Storr, in: Zeitschrift für Verwaltung 03/ 2008, zur
12. Auflage 2006
"(...) Die äußere Gestaltung (Layout, Druckbild, Verwendung
von Randnummern) lässt wie bisher keine Wünsche offen. Wie
es sich für einen guten Kommentar gehört, nehmen die
Verfasser auch kritisch zu den ,,Leistungen" des
Gesetzgebers Stellung. Voll zustimmen kann man z.B. Rennert
hinsichtlich seiner Kritik an der ,,modernen" Tendenz, das
Widerspruchsverfahren in einem erheblichen Umfang
einzuschränken oder ganz abzuschaffen (§ 68 Rn. 24).
Auch seiner Skepsis hinsichtlich der Zulassung
richterrechtlicher Ausnahmen (Rn. 28 ff.) kann ohne
weiteres gefolgt werden. Ein knappes, aber eindrucksvolles
Plädoyer für das Berufungsverfahren bietet Happ in den
Vorbemerkungen zu§124VwGO(Rn.2).
Fazit: Ein ,,Praktikerkommentar" im besten Sinne des
Wortes!"
Reg.-Dir. G. Haurand, in: Deutsche Verwaltungspraxis,
06/2007, zur 12. Auflage 2006
"Der Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung hat es sich
zum Ziel gesetzt, dem Nutzer eine gut handhabbare,
praxisnahe Orientierungshilfe unter Berücksichtigung der
Prozessrechtswissenschaft zu geben. Der 12. überarbeiteten
Auflage, die beinahe sechs Jahre auf sich warten lassen
hat, gelingt dies erneut. Der Kommentar zeichnet sich in
formeller Hinsicht durch Übersichtlichkeit aus, die durch
eine Gliederung, die sich am Gesetzesaufbau orientiert, ein
umfassendes Schlagwortverzeichnis und durch umfangreich
kommentierten Paragraphen vorangestellte detaillierte
Inhaltsübersichten erreicht wird. (...) Dass der Kommentar
seinem Anspruch, die neueste Rechtsprechung zu
berücksichtigen, gerecht wird, zeigt sich auch darin, dass
sogar noch nach Auswertungsschluss am 1. 12. 2005
Veröffentlichungsfundstellen in das Werk Eingang gefunden
haben."
Dr. Wolfgang Breidenbach, in: Zeitschrift für
Ausländerrecht und Ausländerpolitik, 02/2007, zur 12.
Auflage 2006
,,(...) Mit der 12. Auflage ist es den Autoren gelungen,
den ,,Eyermann" auf einen in jeder Hinsicht aktuellen Stand
zu bringen. Damit steht ein kompakter, sowohl für
Verwaltungsrichter als auch für Rechtsanwälte und
Verwaltungsjuristen kompetenter Kommentar zur
Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung, der den Nutzer
des Werks in die Lage versetzt, fundiert mit dem
Verwaltungsprozessrecht zu arbeiten und zu argumentieren.
Auch für in der Examensvorbereitung stehende Studenten oder
Referendare stellt der Kommentar auf Grund seiner gut
verständlichen Erläuterungen eine nützliche Hilfe dar. Man
kann ohne Übertreibung von einem Standardwerk zur VwGO
sprechen."
Dr. Bernd Wittkowski, Vors. Richter am VG, Wiesbaden, in:
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2/2007, zur 12.
Auflage 2006
,,Wenn man, wie der Rezensent, seit der eigenen Examenszeit
den von Erich Eyermann und Ludwig Fröhler begründeten
Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der
Verwaltungspraxis weiter verwendet hat, ist es ein
Vergnügen, die jetzt im Jahr 2006 erschienene 12. Auflage
zur Hand zu nehmen. Dieser Klassiker erläutert die VwGO
besonders fundiert unter umfassender Auswertung der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der
Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe der
Länder. Die Kommentierung konzentriert sich auf
praxisrelevante Themen und bleibt dabei stets handlich und
übersichtlich. (...)"
Dr. Günter Hilg, in: VHBB-Mitteilungen, 01.12.2006, zur 12.
Auflage 2006
,,(...) Er ist eine gelungene Mischung aus praktischer
Handlichkeit und Konzentration auf höchst- und
obergerichtliche Rechtsprechung einerseits sowie
wissenschaftlicher Vertiefung und Einbeziehung
andererseits. So ist der Eyermann ein wertvolles
Arbeitsmittel sowohl für den nur gelegentlich mit dieser
Materie Befassten. Er erspart in der Mehrzahl der Fälle den
Griff zum Großkommentar. Bei alledem ist der Preis
angemessen und - noch - erschwinglich. Als Fazit lässt sich
feststellen: Der Eyermann ist uneingeschränkt - und mehr
denn je - für alle diejenigen zu empfehlen, die mit dem
Verwaltungsprozess in Berührung kommen und ein zuverlässige
Information zur Orientierung oder zur Vertiefung
suchen."
Ministerialdirigent Dr. Klaus von der Weiden, in:
Justizministerialblatt für Thüringen, zur 12. Auflage
2006
,,(...) Die Neuauflage des ,,Eyermann" bestätigt damit
eindrucksvoll den Ruf als praxistauglicher Kommentar,
dessen verfahrensrechtlicher Ertrag auch wissenschaftlich
bedeutsam ist. Das Werk, mit dem zu arbeiten stets mit
einem Erkenntnisgewinn verbunden ist, kann uneingeschränkt
empfohlen werden."
Richter am VGH Dirk Schönstädt, in: NJW, 39/2006, zur 12.
Auflage 2006
,,Der VwGO-Kommentar von Eyermann/ Fröhler, seit der
Vorauflage völlig neu strukturiert, hat an
Übersichtlichkeit und klarer Gliederung weiter
hinzugewonnen."
Michael App, Strasbourg, in: Kommunal-Kassen-Zeitschrift,
4/ 2003, zur 11. Auflage
"(...) Die für ein Formularbuch typische Kombination aus
Antrags- und Klagemustern in Verbindung mit erklärenden
Anmerkungen ist diesem Prozessformularbuch in jeder
Hinsicht gelungen. Die besondere Nähe des Handbuches zur
Praxis kommt auch darin zum Ausdruck, dass dem Buch eine
CD-ROM beigefügt ist, die die Antrags- und Klagemuster aus
dem Buch - ohne Anmerkungen - enthält. Es lässt sich
festhalten, dass sowohl der "Eyermann" als auch der
"Johlen" mit Recht zu den Klassikern der
verwaltungsrechtlichen Fachliteratur gezählt werden. Wenn
sie auch unterschiedliche Ansätze beinhalten, so ergänzen
sie sich doch zu einer sinnvollen Einheit. Dabei ist mit
beiden Büchern eine Praxisnähe verbunden, die gerade dem im
Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwalt Hilfe und Rückhalt
bietet."
RA Peter Neumann, in: Sächsische Verwaltungsblätter, Heft
10/2002, zur 11. Auflage
,,(...) Die 11., überarbeitete Auflage des ,,Eyermann" hat
das selbstgestellte Ziel, die Entwicklung seit dem
In-Kraft-Treten der 6. VwGO-Novelle aufzuzeigen und dem
Nutzer eine in der Praxis gut handhabbare
Orientierungshilfe zu geben, voll erfüllt. Die Anschaffung
kann also - trotz des relativ kurzen Zeitraums, der seit
dem Erscheinen der Vorauflage vergangen ist -
uneingeschränkt empfohlen werden."
RA und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Michael
Uechtritz, zur 11. Auflage
Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.
|
|