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Hrsg.: Palandt, Otto
Bearb. v. Bassenge, Peter; Brudermüller, Gerd; Diederichsen, Uwe; Edenhofer, Wolfgang; Ellenberger, Jürgen; Grüneberg, Christian; Sprau, Hartwig; Thorn, Karsten; Weidenkaff, Walter

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB

mit Nebengesetzen insbesondere mit Einführungsgesetz (Auszug) einschließlich Rom I- und Rom II-Verordnungen, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Auszug), BGB-Informationspflichten-Verordnung, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Unterlassungsklagengesetz, Produkthaftungsgesetz, Erbbaurechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Gewaltschutzgesetz, Stand: 15. Oktober 2010

EAN: 978-3-406-61000-4

70. Auflage 2011
2010, Beck, C H
3000 Seiten, Fester Einband
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Inhalt

Die 70. Auflage ist geprägt von der Konsolidierung des Rechts nach den größeren Reformen der letzten Jahre, (Erbrechts-Reform, Zugewinnausgleichs und Vormundschaftsrechts-Reform, FGG-Reform). Die Kommentierung zeichnet die Entwicklungslinien nach, mit denen Rechtssprechung und Literatur auf die Novellen reagiert haben.
1. Allgemeiner Teil
Hier ist als ein Schwerpunkt die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung zum neuen Verjährungsrecht zu nennen. Besondere Bedeutung in der Praxis kommt dabei der hemmenden Wirkung der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen zu, die in der Kommentierung ausführlich dargestellt wird.
2. Allgemeines Schuldrecht
Neu in die Kommentierung eingefügt wird das Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts, das vor allem die §§ 358, 359a BGB ändert.
Kernstück des Gesetzentwurfs ist das Muster für die Widerrufsinformation: Wenn der Darlehensgeber das Muster in der vorgegebenen Art und Weise in den Verbraucherdarlehensvertrag aufnimmt, kommt ihm die Gesetzlichkeitsfiktion zugute, d.h. die in Bezug auf das Widerufsrecht bestehenden vertraglichen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher gelten als erfüllt. Für den Verbraucher ist die
Verwendung des Musters hilfreich, weil es so verständlich und verbrauchergerecht abgefasst ist, wie angesichts der komplizierten Rechtslage möglich.
Auch die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht haben durch das Verbraucherkreditrichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Novellierung erfahren, die am 11.6.2010 in Kraft getreten ist. Dies betrifft vor allem die §§ 312 ff., 355 ff. BGB sowie Art. 246 §§ 1 bis 3 EGBGB, deren Kommentierung entsprechend aktualisiert wurde.
- 3. Besonderes Schuldrecht
Auch hier sind die Auswirkungen des oben genannten Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge zu nennen, das in die Darstellung integriert wurde.
Für das Jahr 2010 ist das Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechtsverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge geplant. Seine zu erwartenden Änderungen auf das Teilzeitwohnrechterecht sind bereits mit berücksichtigt.
Weiter hinzuweisen ist auf die Einarbeitung der Auswirkungen der Reform des Verbraucherdarlehens- und Verbraucherdarlehensvermittlungsrechts im BGB und der BGB-InfoV; auf die Berücksichtigung der Publikationen zum Recht der Zahlungsdienste, dessen Anwendung in der Praxis zu größeren Fragen geführt hat; auf die Einarbeitung der umfangreichen Rechtsprechung des EuGH und des BGH zur FluggastrechteVO, wobei hier besonders auf die aktuellen Fragen zur Vulkanasche eingegangen wird.
4. Sachenrecht
Im Sachenrecht ist besonders auf die Kommentierung des durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVGBG) eingefügten § 899a (Wirkung der Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Grundbuch) hinzuweisen; sie wurde unter Berücksichtigung inzwischen vorliegender Rechtsprechung und Literatur ergänzt.
- 5. Familienrecht.
Auch hier waren vor allem die Auswirkungen der FGG-Reform in Rechtsprechung und Literatur zu berücksichtigen: So sind die weitreichenden Neuerungen der BGH-Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt dargestellt, die Kommentierung zum Verwandtenunterhalt stark überarbeitet und die ersten praktischen Erfahrungen mit dem reformierten Güterrecht und dem neu geregelten Versorgungsausgleich erläutert. Die gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung haben deutliche Kritik erfahren, die Kommentierung setzt sich mit den einzelnen Argumenten detailliert auseinander.
6. Erbrecht
Die Kommentierung enthält im Erbrecht bedeutsame Änderungen, z.B.:
- Änderung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Lebensversicherungen beim Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 (maßgebend ist nunmehr der Liquidationswert =Rückkaufswert bzw. objektiv belegter höherer Veräußerungswert).
- Neue Rechtsprechung zur Geltung des Mehrheitsprinzips bei der Vertretung einer Erbengemeinschaft und zur Testamentsvollstreckervergütung: Hier ist vor allem die Frage der Berücksichtigung des fiktiven Nachlasses wichtig (ausgleichs- und anrechnungspflichtige Vorempfänge, Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall), der bei der Berechnung der Testamentsvollstreckervergütung und der gesonderten Erstattung der Umsatzsteuer Bedeutung zukommt.
- Mit in die Kommentierung wurden die Auswirkungen der Erbrechtsreform auf die Kautelarpraxis aufgenommen, insbesondere zur Renaissance der socinischen Klausel und zur Möglichkeit, einen Zuwendungsverzicht auf Abkömmlinge zu erstrecken.
7. Internationales Privatrecht
Neu ist die Erläuterung des Haager Kindesschutzübereinkommens (HSÜ), das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Seine Auswirkungen auf das IPR werden umfassend dargestellt. Im Übrigen sind in der Kommentierung die Reaktionen in Rechtsprechung und Schrifttum auf die Rom I/II-Verordnungen eingearbeitet.
Der Redaktionsschluss für die 70. Auflage ist für den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht und das Sachenrecht Anfang Oktober 2010, für das Familienrecht, das Erbrecht und alle Nebengesetze Mitte Oktober 2010.
Mit der 70. Auflage wird das in der Homepage (www.palandt.beck.de) eingestellte Archiv auf den Stand von Mitte September 2010 gebracht.
Der Kommentar wird bearbeitet von Dr. Peter Bassenge, Vors. Richter am LG Lübeck a.D., Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Vors. Richter am OLG Karlsruhe, Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Göttingen, Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Dr. Christian Grüneberg, Richter am BGH, Hartwig Sprau, Vizepräsident des BayObLG a.D., Prof. Dr. Karsten Thorn, LL.M., Hamburg, Walter Weidenkaff, Vors. Richter am OLG München, und Dr. Dietmar Weidlich, Notar in Roth.
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