Inhalt
Die 70. Auflage ist geprägt von der Konsolidierung des
Rechts nach den größeren Reformen der letzten Jahre,
(Erbrechts-Reform, Zugewinnausgleichs und
Vormundschaftsrechts-Reform, FGG-Reform). Die Kommentierung
zeichnet die Entwicklungslinien nach, mit denen
Rechtssprechung und Literatur auf die Novellen reagiert
haben.
1. Allgemeiner Teil
Hier ist als ein Schwerpunkt die aktuelle Entwicklung der
Rechtsprechung zum neuen Verjährungsrecht zu nennen.
Besondere Bedeutung in der Praxis kommt dabei der hemmenden
Wirkung der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen zu, die
in der Kommentierung ausführlich dargestellt wird.
2. Allgemeines Schuldrecht
Neu in die Kommentierung eingefügt wird das Gesetz zur
Einführung einer Musterwiderrufsinformation für
Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften
über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts, das vor
allem die §§ 358, 359a BGB ändert.
Kernstück des Gesetzentwurfs ist das Muster für die
Widerrufsinformation: Wenn der Darlehensgeber das Muster in
der vorgegebenen Art und Weise in den
Verbraucherdarlehensvertrag aufnimmt, kommt ihm die
Gesetzlichkeitsfiktion zugute, d.h. die in Bezug auf das
Widerufsrecht bestehenden vertraglichen
Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher gelten als
erfüllt. Für den Verbraucher ist die
Verwendung des Musters hilfreich, weil es so verständlich
und verbrauchergerecht abgefasst ist, wie angesichts der
komplizierten Rechtslage möglich.
Auch die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
haben durch das
Verbraucherkreditrichtlinie-Umsetzungsgesetz eine
Novellierung erfahren, die am 11.6.2010 in Kraft getreten
ist. Dies betrifft vor allem die §§ 312 ff., 355 ff. BGB
sowie Art. 246 §§ 1 bis 3 EGBGB, deren Kommentierung
entsprechend aktualisiert wurde.
- 3. Besonderes Schuldrecht
Auch hier sind die Auswirkungen des oben genannten Gesetzes
zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für
Verbraucherdarlehensverträge zu nennen, das in die
Darstellung integriert wurde.
Für das Jahr 2010 ist das Gesetz zur Modernisierung der
Regelungen über Teilzeit-Wohnrechtsverträge, Verträge über
langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und
Tauschsystemverträge geplant. Seine zu erwartenden
Änderungen auf das Teilzeitwohnrechterecht sind bereits mit
berücksichtigt.
Weiter hinzuweisen ist auf die Einarbeitung der
Auswirkungen der Reform des Verbraucherdarlehens- und
Verbraucherdarlehensvermittlungsrechts im BGB und der
BGB-InfoV; auf die Berücksichtigung der Publikationen zum
Recht der Zahlungsdienste, dessen Anwendung in der Praxis
zu größeren Fragen geführt hat; auf die Einarbeitung der
umfangreichen Rechtsprechung des EuGH und des BGH zur
FluggastrechteVO, wobei hier besonders auf die aktuellen
Fragen zur Vulkanasche eingegangen wird.
4. Sachenrecht
Im Sachenrecht ist besonders auf die Kommentierung des
durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen
Rechtsverkehrs (ERVGBG) eingefügten § 899a (Wirkung der
Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das
Grundbuch) hinzuweisen; sie wurde unter Berücksichtigung
inzwischen vorliegender Rechtsprechung und Literatur
ergänzt.
- 5. Familienrecht.
Auch hier waren vor allem die Auswirkungen der FGG-Reform
in Rechtsprechung und Literatur zu berücksichtigen: So sind
die weitreichenden Neuerungen der BGH-Rechtsprechung zum
nachehelichen Unterhalt dargestellt, die Kommentierung zum
Verwandtenunterhalt stark überarbeitet und die ersten
praktischen Erfahrungen mit dem reformierten Güterrecht und
dem neu geregelten Versorgungsausgleich erläutert. Die
gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung haben
deutliche Kritik erfahren, die Kommentierung setzt sich mit
den einzelnen Argumenten detailliert auseinander.
6. Erbrecht
Die Kommentierung enthält im Erbrecht bedeutsame
Änderungen, z.B.:
- Änderung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung von
Lebensversicherungen beim Pflichtteilsergänzungsanspruch
nach § 2325 (maßgebend ist nunmehr der Liquidationswert
=Rückkaufswert bzw. objektiv belegter höherer
Veräußerungswert).
- Neue Rechtsprechung zur Geltung des Mehrheitsprinzips bei
der Vertretung einer Erbengemeinschaft und zur
Testamentsvollstreckervergütung: Hier ist vor allem die
Frage der Berücksichtigung des fiktiven Nachlasses wichtig
(ausgleichs- und anrechnungspflichtige Vorempfänge,
Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall), der bei der
Berechnung der Testamentsvollstreckervergütung und der
gesonderten Erstattung der Umsatzsteuer Bedeutung
zukommt.
- Mit in die Kommentierung wurden die Auswirkungen der
Erbrechtsreform auf die Kautelarpraxis aufgenommen,
insbesondere zur Renaissance der socinischen Klausel und
zur Möglichkeit, einen Zuwendungsverzicht auf Abkömmlinge
zu erstrecken.
7. Internationales Privatrecht
Neu ist die Erläuterung des Haager
Kindesschutzübereinkommens (HSÜ), das noch in diesem Jahr
in Kraft treten soll. Seine Auswirkungen auf das IPR werden
umfassend dargestellt. Im Übrigen sind in der Kommentierung
die Reaktionen in Rechtsprechung und Schrifttum auf die Rom
I/II-Verordnungen eingearbeitet.
Der Redaktionsschluss für die 70. Auflage ist für den
Allgemeinen Teil, das Schuldrecht und das Sachenrecht
Anfang Oktober 2010, für das Familienrecht, das Erbrecht
und alle Nebengesetze Mitte Oktober 2010.
Mit der 70. Auflage wird das in der Homepage
(www.palandt.beck.de) eingestellte Archiv auf den Stand von
Mitte September 2010 gebracht.
Der Kommentar wird bearbeitet von Dr. Peter Bassenge, Vors.
Richter am LG Lübeck a.D., Prof. Dr. Gerd Brudermüller,
Vors. Richter am OLG Karlsruhe, Prof. Dr. Uwe Diederichsen,
Göttingen, Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Dr.
Christian Grüneberg, Richter am BGH, Hartwig Sprau,
Vizepräsident des BayObLG a.D., Prof. Dr. Karsten Thorn,
LL.M., Hamburg, Walter Weidenkaff, Vors. Richter am OLG
München, und Dr. Dietmar Weidlich, Notar in Roth.
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