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Demharter, Johann
Grundbuchordnung: GBO
mit dem Text der Grundbuchverfügung und weiterer Vorschriften
EAN: 978-3-406-62409-4
28., neubearbeitete Auflage 2012
2012, C.H. Beck
XVIII 1183 Seiten, Fester Einband
Buch, auf Lager
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73,00 € inkl. MwSt
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Inhalt
Mit der GBO befasste Praktiker
schätzen diesen Kommentar als systematischen Wegweiser
durch dieses schwierige Rechtsgebiet. Wer sich rasch und
genau informieren möchte, benötigt dieses überall
gebräuchliche und hervorragend bearbeitete
Standardwerk.
Vorteile auf einen Blick:
- praxisorientiert
- vollständige Einarbeitung der Rechtsprechung
- Sonderkapitel Wohnungseigentum im Grundbuch
Zur Neuauflage:
Im Vordergrund der Neuauflage steht die Umsetzung der 2009
in Kraft getretenen Änderungsgesetze zur GBO, insbesondere
des FGG-Reformgesetzes, durch die Rechtsprechung.
Dies betrifft außer einer Vielzahl von Entscheidungen zum
Übergangsrecht solche, die sich mit der Vertretungsbefugnis
im Grundbuchverfahren auseinandersetzen und mit der nunmehr
erforderlichen Rechtskraft einer Genehmigung des
Familiengerichts oder Betreuungsgerichts.
Weitere Schwerpunkte sind Entscheidungen:
- zur Bewältigung der durch die Anerkennung der
Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft geschaffenen
Probleme, insbesondere die grundbuchmäßige Behandlung des
Grundstückserwerbs durch eine
bestehende Gesellschaft, der Verfügungsbeschränkung eines
Gesellschafters und eines Wechsels im
Gesellschafterbestand,
- zur Gestaltung einer Vorsorgevollmacht zur Verwendung im
Grundbuchverfahren,
- zum grundbuchmäßigen Vollzug einer Spaltung nach dem
Umwandlungsgesetz,
- zur Erforderlichkeit der Zustimmung des Berechtigten
eines am Grundstück lastenden Rechtes bei
Begründung von Wohnungseigentum im Hinblick auf das
Vorrecht für Wohngeldansprüche in der
Zwangsversteigerung,
- zur stets erforderlichen Einwilligung des gesetzlichen
Vertreters zur Schenkung eines
Wohnungseigentums an einen Minderjährigen,
- zur Zulässigkeit unterschiedlicher Fälligkeitsbedingungen
bei Erstreckung einer Sicherungsgrundschuld
auf ein anderes Grundstück im Hinblick auf die durch das
Risikobegrenzungsgesetz eingeführte
Fälligkeitsbestimmung.
Rezension
"(...) Für den Autor dieser Zeilen
ist es immer wieder eine Freude, eine neue Auflage des
Demharter in die Hand nehmen zu dürfen. Es bleibt zu
hoffen, dass Johann Demharter uns noch oft diese Freude
machen wird."
Notar Dr. Christian Kesseler, in: Neue Zeitschrift für
Miet- und Wohnungsrecht 20/ 2010, zur 27. Auflage
2010
"(...) Mit der GBO befasste Praktiker schätzen diesen
Kommentar als systematischen Wegweiser durch dieses
schwierige Rechtsgebiet. Wer sich rasch und genau
informieren möchte, benötigt dieses überall gebräuchliche
und hervorragend bearbeitete Standardwerk."
Johann Demharter, in: Kirchliches Amtsblatt der
Evangelischen Kirche von Westfalen 08/ 2010, zur 27.
Auflage 2010
"(...) Der Kommentar bietet so trotz seiner Kompaktheit
einen immer wieder erstaunlichen Umfang an Information und
liefert, sofern er für eine vertiefte Behandlung einzelner
Fragen einmal nicht ausreicht, stets die notwendigen
Verweise auf weiterführende Fundstellen. Sehr nützlich ist
auch der Abdruck der wichtigsten ergänzenden
Verfahrensvorschriften des Grundbuchrechts im Anhang des
Werks, wie z. B. der Grundbuchverfügung, Wohnungsgrundbuch
Verfügung oder des Grundstücksverkehrsgesetzes. Es bestehen
keine Zweifel, dass Johann Demharter wieder einmal den
höchsten Ansprüchen gerecht wird und auch die 27. Auflage
nahtlos den Erfolg des Werks fortsetzen wird. Durch seine
systematische und kompakte Darstellung ist die Neuauflage
für alle auf dem Gebiet des Grundstücksrechts tätigen
Praktiker absolut unverzichtbar und sollte in keiner Notar-
und Gerichtsbibliothek fehlen."
Notarassessor Dr. Manfred Schaal, in: Deutsche
Notar-Zeitschrift 08/ 2010, zur 27. Auflage 2010
"(...) Der Kommentar bietet so trotz seiner Kompaktheit
einen immer wieder erstaunlichen Umfang an Information und
liefert, sofern er für eine vertiefte Behandlung einzelner
Fragen einmal nicht ausreicht, stets die notwendigen
Verweise auf weiterführende Fundstellen. Sehr nützlich ist
auch der Abdruck der wichtigsten ergänzenden
Verfahrensvorschriften des Grundbuchrechts im Anhang des
Werks, wie z. B. der Grundbuchverfügung,
Wohnungsgrundbuchverfügung oder des
Grundstücksverkehrsgesetzes. Es bestehen keine Zweifel,
dass Johann Demharter wieder einmal den höchsten Ansprüchen
gerecht wird und auch die 27. Auflage nahtlos den Erfolg
des Werks fortsetzen wird. Durch seine systematische und
kompakte Darstellung ist die Neuauflage für alle auf dem
Gebiet des Grundstücksrechts tätigen Praktiker absolut
unverzichtbar und sollte in keiner Notar- und
Gerichtsbibliothek fehlen."
Notarassessor Dr. Manfred Schaal, in: Deutsche Notar
Zeitschrift 08/ 2010, zur 27. Auflage 2010
"(...) Einer Kaufempfehlung des Kommentars von Demkarter,
bedarf es für den Notar nicht: Die Neuauflage steht bereits
griffbereit im Regal. Daher seien dem Besprecher wenige
kritische Bemerkungen gestattet. Nicht nur in Bayern (§ 20
Rdnr. 49) ist die Vorlage der
Unbedenklichkeitsbescheinigung in bestimmten Fällen,
insbesondere bei einem Grundstückserwerb durch Ehegatten
oder Verwandten in gerader Linie entbehrlich, sondern in
allen Bundesländern (vgl. die Zusammenstellung in
Beck'sches Notar-Handbuch, 5. Aufl., S. 1748).(...)"
in: Neue Juristische Wochenschrift 23/ 2010, zur 27.
Auflage 2010
"(...) In der Gesamtschau hebt sich der neue ,,Demharter"
von den (mittel-) großen GBO-Kommentaren durch seine
Aktualität ab, weisen letztere die Gesetzesänderungen 2009
doch nur teilweise (Heikel) oder noch gar nicht auf (Bauer/
von Oefele, KEHE; im Erscheinen begriffen: Hügel). Darüber
hinaus besticht der hohe Informationsgehalt, der das Werk
in der Rubrik der Kurzkommentare als konkurrenzlos
erscheinen lässt."
Notarassessor PD Dr. Christoph Reymann, in: DNotI-Report,
Informationsdienst des Deutschen Notarinstituts 08/ 2010,
zur 27. Auflage 2010
"(...) Zusammenlassend kann gesagt weiden: Es gibt keinen
aktuelleren Kommentar zur GBO als den ,,Dembarter"- Auf dem
zur Verfügung stehenden Platz eines Kurzkommentars kann man
die GBO nicht besser kommentieren, was bei dem Autor nicht
verwundert, der Richter des leider aufgelösten BayObLG war,
dem ,,führenden'* Gericht auf dem Gebiet des
Grundbnchrechts. Will man die im Kommentar angesprochenen
Fragen ausführlicher und vertiefend nachlesen, muss man auf
die ,,mittleren" Kommentare zur GBO (= ,,Bauer/von Oefele"
oder , JKuntze/Ertl/Herrmann/Eickmami") oder auf den
einzigen Großkommentar (,,Melkel") zurückgreifen."
Prof. Roland Böttdier, Hochschule für Wirtschaft und Recht
Berlin, in: Der Deutsche Rechtspfleger 01.03.2010, zur 27.
Auflage 2010
"(...) Auf Grund der umfangreichen Änderungen im
Grundbuchrecht würde die Neuauflage des Demharters
erforderlich, die wiederum einen festen Platz in der
Bibliothek eines jeden Notars erhalten wird."
in: Notarkammer Baden-Württemberg 01/ 2010, zur 27. Auflage
2010
"(...) Der Klassiker der grundbuchrechtlichen
Kommentarliteratur wird seine Stellung als führender
Kommentar der Praxis mit dieser Neuauflage nochmals stärken
können."
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: Notarkammer Hamm 05/
2009, zur 27. Auflage 2010
"Als aktueller und schneller Zugriff auf die
obergerichtliche Rechtsprechung im Grundbuchrecht nahezu
unentbehrlich liegt nunmehr die Kommentierung von Demharter
zur Grundbuchordnung in neuer Auflage mit Stand vom
1.4.2008 vor. Die Stärke des Kommentars und gleichzeitig
sein Schwerpunkt ist die knappe, aber vollständige und gut
verständliche Darstellung der einschlägigen
obergerichtlichen Rechtsprechung - damit gewissermaßen der
,,Palandt" des Grundbuchrechts."
Notar a. D. Dr. Adolf Reul, in: DNotI-Report 04/ 2009, zur
26. Auflage 2008
"Mit der GBO befasste Praktiker schätzen diesen Kommentar,
weil er das schwierige Rechtsgebiet kompakt und
systematisch erklärt. Wer sich rasch und genau informieren
will, benötigt dieses überall gebräuchliche und
hervorragend bearbeitete Standardwerk.(...)"
in: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 02/
2009, zur 26. Auflage 2008
"(...) Die mit der Grundbuchordnung befassten Praktiker
schätzen diesen Kommentar, weil er das schwierige
Rechtsgebiet kompakt und systematisch erklärt. Wer sich
rasch und genau informieren will, benötigt dieses
gebräuchliche und bearbeitete Standardwerk.(...)"
Michael Pfannkuche, in: Kirchliches Amtsblatt der
Evangelischen Kirche von Westfalen 12/ 2008, zur 26.
Auflage 2008
"(...) Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der
Kurz-Kommentar von Demharter zu GBO auf den zur Verfügung
stehenden 1337 Seiten größtmögliche Informationsdichte und
absolute Aktualität liefert."
Professor Roland Böttcher, in: Neue Juristische
Wochenschrift 49/ 2008, zur 26. Auflage 2008
"(...) Zusammenfassend kann gesagt werden, dass auch die
Neuauflage höchste Ansprüche an Qualität und Aktualität
erfüllt. Nahezu jede Frage im Zusammenhang mit der Führung
des Grundbuches wird sich aus der Lektüre dieses Werks
beantworten lassen. Daher ist auch der 26. Auflage eine
ähnlich große Verbreitung zu wünschen, wie sie ihren
Vorauflagen beschieden war. So gilt: Wer mit dem
Grundbuchrecht befasst ist, kommt am ,,Demharter" nicht
vorbei!"
Martin Ruchti, Bezirksnotar, in: Die Justiz Oktober 2008,
zur 26. Auflage 2008
"(...) Demharter stellt die im Zusammenhang damit
aufgetretenen Probleme im Grundbuch umfassend dar und
bietet der Praxis Lösungen an. Die Beschäftigung mit dem
Grundbuch gehört zu den täglichen Aufgaben im Notariat. Den
Demharter möchte man bei der Bewältigung dieser Aufgaben
nicht missen."
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: Kammerreport Hamm
04/ 2008, zur 26. Auflage 2008
"(...) Demharter ist sicherlich einer der ausgewiesenen
Kenner des Grundstücks- und Grundbuchrechts. Seine
Erläuterungen haben stets Gewicht, sie bleiben nie
ungehört."
Prof Udo Hintzen, in: Der Deutsche Rechtspfleger Heft 11/
2008, zur 26. Auflage 2008
"Dieser handliche Kurzkommentar liegt nun bereits in 26.
Auflage vor. Der Verfas-ser Johann Demharter war als
Richter am Bayerischen Obersten Landgericht, das es leider
in dieser Form nicht mehr gibt, intensiv mit dem
Grundbuchrecht befasst. Diese Nähe zum Grundbuchrecht und
seine praktische Erfahrung spürt man bei der Arbeit mit
diesem Kommentar. Sehr übersichtlich und - insbesondere für
Praktiker unverzichtbar - prägnant und präzise werden die
einzelnen Normen der Grundbuchordnung kommentiert. Im
Anhang findet sich zudem eine Zusammenstellung der
wichtigsten Verfahrensregeln, wie beispielsweise der
Grundbuchver-fügung (GBV) und der
Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV).
Zu jeder Norm erhält der Leser zunächst eine kurze
Abhandlung (,,Allgemeines") mit einer Einordnung und
gegebenenfalls Historie. Damit lassen sich sehr schnell die
jeweilige Norm und ihre Bedeutung einordnen. So erfährt man
beispielsweise bei Rn. 1 zu § 20 GBO: ,,§ 20 enthält eine
Ausnahme von dem in § 19 ausgespro-chenen Grundsatz der
einseitigen Bewilligung". Damit ist auf den ersten Blick
klar, wie § 19 und § 20 zusammenspielen. Ein weiteres
Beispiel ist der erste Satz der Kommentierung zu § 42 GBO.
Dort heißt es: ,,§ 42 schreibt die entsprechende Anwendung
des § 41 auf die Grundschuld und die Rentenschuld
vor".
Neben den für die tägliche Arbeit mit dieser Materie
wichtigen Aspekten (klare Struktur, Übersichtlichkeit,
Aktualität) bietet dieser Kurzkommentar einen
überraschenden Tiefgang. Nahezu alle Themenbereiche des
Grundbuchrechts werden abgedeckt.
Interessant sind beispielsweise die Ausführungen von
Demharter zur grundbuch-rechtlichen Behandlung der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Bei Rn. 108 zu § 19 GBO
wird zunächst die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung
zur Frage der Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft
bürgerlichen Rechts dargestellt, bevor Demharter zum
Ergebnis kommt, dass derzeit ,,die Rechtslage, was die
grundbuchmäßige Behandlung der BGB-Gesellschaft angeht,
ungeklärt" sei. Konsequent stellt Demharter anschließend
die Behandlung der BGB-Gesellschaft nach der
traditio-nellen Rechtsansicht dar. Dies verwundert insoweit
nicht, als er als Richter am Bayerischen Obersten
Landgericht stets diese schlüssige Ansicht (mit-)vertreten
hat.
Hervorzuheben an diesem Kommentar ist sicherlich das sehr
gute Preis-Leistungs-Verhältnis. Und sollte doch einmal
eine vertiefte Behandlung einzelner Fragen erforderlich
sein, bietet der Kommentar die notwendigen Verweise auf
weiterführende Literatur. "
Rechtsanwalt Matthias Morawietz, Baker & McKenzie,
München, zur 26. Auflage 2008
,,(...) Insgesamt ist der Demharter als schnelle und
zuverlässige aktuelle Informationsquelle im Grundbuchrecht
unverzichtbar."
Notar a. D. Christian Hertel, in: DnotI-Report, 13/2006,
zur 25. Auflage 2005
,,(...) Fazit: Auch die Neuauflage des Demharter ist für
alle diejenigen, die grundbuchrechtliche Fragestellung zu
bearbeiten haben und eine prägnante Antwort auf die
aktuelle Rechtslage unter Einschluss der maßgeblichen
Rechtsprechung suchen, ein unentbehrlicher Ratgeber, der
nicht zuletzt auch wegen des angemessenen
Preis-Leistungsverhältnisses - eine Preiserhöhung ist
gegenüber der Vorauflage nicht erfolgt - uneingeschränkt
empfohlen werden kann."
Richter am OLG Dr. Alfred Göbel, in: FGPrax, 1/2006, zur
25. Auflage
,,(...) Die 25. Auflage des Demharters ist wie die
Vorauflagen eine unentbehrliche Hilfe."
In: Notarkammer Baden-Württemberg, 04/2005, zur 25.
Auflage
,,(...) Zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen sind
erneut von Demharter eingearbeitet worden. Umfassend
geändert bzw. erweitert wurden u.a. die Kommentierungen zu
§ 7 im Hinblick auf die Regelungen des am 20.7.2004 in
Kraft getretenen Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches
an EU-Richtlinien und zu § 19 nach dem geänderten Recht der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der neuen
Rechtsprechung zur Frage der Rechtsfähigkeit einer
Erbengemeinschaft bzw. einer BGB-Gesellschaft. In Zeiten
knapper Finanzen für Fachliteratur bleibt zu hoffen, dass
auch künftig die eine oder andere Neuauflage dieses
Grundbuchkommentars für bzw. von denjenigen erworben werden
kann, die ihn eigentlich in der jeweiligen aktuellen
Fassung zur Hand haben sollten."
Regierungsdirektor Matthias Gaitzsch, in:
Justizministerialblatt für Thüringen 2005, zur 25.
Auflage
,,(...) Die 25. Auflage des ,,Demharter" steht in der
Tradition der Vorauflagen: klar, prägnant, aktuell und für
denjenigen, der mit dem Grundbuchrecht zu tun hat, eine
unentbehrliche Hilfe."
Notar Dr. Timm Starke, in: NJW, 27 / 2005, zur 25.
Auflage
Über den Autor
Johann N. Demharter, Richter am
Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., ist der Experte
des Grundbuchrechts in Deutschland. Er ist seit 12 Auflagen
als alleiniger Autor für diesen Kommentar tätig, hat
Hunderte von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen verfasst. Der
Autor ist außerdem Mitherausgeber der Zeitschrifen FGPrax
und ZWE.
Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.
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