Inhalt
Das Werk beschäftigt sich mit einem
wirtschaftlich äußerst relevanten Vertriebsmodell, dem sich
beispielsweise freie Finanzdienstleister wie die DVAG, der
AWD oder die OVB bedienen. Anreizsysteme im
Strukturvertrieb werden schon lange dafür kritisiert, dass
die Vermittler durch diese systematisch über- und
fehlmotiviert werden. Alle Elemente des pyramidenförmig
aufgebauten Vergütungs- und Hierarchiesystems seien
kompromisslos auf schnelle Umsatzerfolge zugeschnitten. Die
Teilnehmer am Strukturvertrieb seien daher allzu oft
bereit, zu unlauteren Mitteln zu greifen, um in einem
progressiven System zu bestehen, dass ähnlich wie
Schneeballsysteme viel Geld verspreche, aber tatsächlich
nur dessen Veranstalter bereichere. Diese Kritik ist auch
im Zuge der Regulierung der Versicherungsvermittlung nicht
verstummt. Denn zum einen kommen deren Ausnahmeregelungen
oftmals gerade Strukturvertriebsunternehmen zugute. Zum
anderen sind die Provisionssysteme in der
Versicherungsbranche allen Warnungen zum Trotz unangetastet
geblieben. Die gezielte Provisionierung bestimmter
Umsatzerfolge ist Kernelement strukturvertriebstypischer
Anreizsysteme.
Vor diesem Hintergrund hat der Autor den verbreiteten
Eindruck, dass die Inhaber der Strukturvertriebe zwar die
enormen Profite des Systems kassieren dürfen, nicht
hingegen für dessen nachteilige Tendenzen einzustehen
haben, anhand des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(,,UWG") überprüft. Er ist dabei zu der Auffassung gelangt,
dass dessen konsequentere Anwendung bestehende Schutzlücken
schließen helfen könnte. Tatsächlich werden fast alle
Verfehlungen, die vermehrt in der Strukturvertriebsbranche
ausgemacht worden sind, von den für das UWG anerkannten
Fallgruppen abgedeckt. Deren durch dieses Werk nun erstmals
umfassend vorliegende rechtliche Systematisierung und
juristische Kommentierung ermöglicht Betroffenen und
Interessierten in sehr zugänglicher Weise die Prüfung, ob
ein konkreter Strukturvertrieb von Versicherungen noch
lauter praktiziert wird.
Besonderen praktischen Wert erlangt hierbei der
ausführliche Rechtsfolgenteil, in dem es um die Haftung
beispielsweise für Belästigungen, progressive Kundenwerbung
und betrügerisches Werbeverhalten geht. Denn hier
verdeutlicht der Autor, dass gerade das Wettbewerbsrecht
eine Vielzahl von flexibel und effektiv ausgestalteten
Mechanismen vorhält, um Verantwortliche aller
Hierarchieebenen im Strukturvertriebsunternehmen zu
lauterem Verhalten zu bewegen. Insbesondere die Anwendung
des Instituts der Störerhaftung wendet der Autor hier so
an, dass das Unternehmen selbst nun auch dort haften würde,
wo bisher gebetsmühlenartig auf die Verantwortung der
einzelnen Vermittler (der ,,schwarzen Schafe") verwiesen
wird. Gerade hier könnten die für den Bereich des
Strukturvertriebs typischen Anreizvehikel herangezogen
werden, um Abwehransprüche zu begründen. Die Praxisrelevanz
dieser Herangehensweise wird klar, wenn man sich
vergegenwärtigt, dass Unterlassungsverfügungen im
Wettbewerbsrecht stets mit einem Ordnungsmitteln (v.a.
Ordnungsgeld) strafbewehrt werden. Ob
Unterlassungsverfügungen dann auf eine Beauftragtenstellung
der Vermittler, Organisationsverschulden der Führungskräfte
oder die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im
Rahmen der Störerhaftung gestützt werden: bereits bei
einzelnen weiteren Verfehlungen von Vermittlern würde es
für das Unternehmen sehr teuer. Nicht einmal ein Schaden
und Verschulden müsste nachgewiesen werden.
Sollten klagebefugte Verbände (insbesondere die
Verbraucherzentralen) oder Mitbewerber das Instrumentarium
des UWG unter diesen Prämissen erfolgreich einsetzen,
müssten sich Anreizsysteme beim Strukturvertrieb von
Versicherungen nicht mehr nur an der Höhe des Umsatzgewinns
messen lassen, sondern auch daran, wie kostspielig die
überschießende Motivation der Vermittler werden
kann.