Inhalt
Die Monopolkommission lehnt die
europäischen Initiativen, die Regulierung des Mobilfunks zu
intensivieren, ab. Sie ist prinzipiell gegen eine
Regulierungsphilosophie, die das Ziel hat, Marktergebnisse
im Detail zu steuern. Regulierung sollte vor allem
Wettbewerb ermöglichen, nicht aber versuchen,
Marktergebnisse bereits festzulegen. Bei der Vergabe der
Frequenzen aus der digitalen Dividende ist daher
gegebenenfalls durch Roamingauflagen sicherzustellen, dass
der Wettbewerb im Mobilfunk erhalten bleibt. Eine Änderung
der Auktion selbst ist dazu nicht erforderlich. Die mit den
Frequenzen verknüpften Versorgungsauflagen sollten so
ausgestaltet sein, dass die Frequenzinhaber die Lücken bei
der Breitbandversorgung rasch und effizient schließen
können. Priorität beim Auf- und Ausbau der Breitbandnetze
der nächsten Generation haben private Investitionen. Diese
setzen vor allem stabile und vorhersehbare
Rahmenbedingungen sowie die Sicherung des Wettbewerbs
voraus. Die Anreizwirkungen einer wachstums- und
innovationsorientierten Regulierung bleiben dagegen
begrenzt. Einzelne Elemente einer solchen Strategie können
den Wettbewerb auf den Breitbandmärkten sogar
gefährden.
Informationen zur Reihe:
Monopolkommission - Sondergutachten
Herausgeben von der Monopolkommission, Professor Dr. Justus
Haucap (Vorsitzender), Peter-Michael Preusker, Dr. Angelika
Westerwelle, Christiane zu Salm, Professor Dr. Daniel
Zimmer
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44
vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein
Gutachten (,,Hauptgutachten") erstellt, in dem sie über
Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über
die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige
aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese
Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und
anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das
Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der
Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden;
die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen
(,,Ministererlaubnis") im Falle von Fusionen Stellung zu
nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden
waren. Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu
veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher
Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-,
Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz)
erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der
Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung
durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit
Netzcharakter.
Dieser Titel kann auch zur jederzeit kündbaren Fortsetzung
geliefert werden.