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Sondergutachten 56: Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG

EAN: 978-3-8329-5474-1

1. Auflage
2010, Nomos
126 Seiten, Flexibler Einband
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34,00 € inkl. MwSt

 

Inhalt

Die Monopolkommission lehnt die europäischen Initiativen, die Regulierung des Mobilfunks zu intensivieren, ab. Sie ist prinzipiell gegen eine Regulierungsphilosophie, die das Ziel hat, Marktergebnisse im Detail zu steuern. Regulierung sollte vor allem Wettbewerb ermöglichen, nicht aber versuchen, Marktergebnisse bereits festzulegen. Bei der Vergabe der Frequenzen aus der digitalen Dividende ist daher gegebenenfalls durch Roamingauflagen sicherzustellen, dass der Wettbewerb im Mobilfunk erhalten bleibt. Eine Änderung der Auktion selbst ist dazu nicht erforderlich. Die mit den Frequenzen verknüpften Versorgungsauflagen sollten so ausgestaltet sein, dass die Frequenzinhaber die Lücken bei der Breitbandversorgung rasch und effizient schließen können. Priorität beim Auf- und Ausbau der Breitbandnetze der nächsten Generation haben private Investitionen. Diese setzen vor allem stabile und vorhersehbare Rahmenbedingungen sowie die Sicherung des Wettbewerbs voraus. Die Anreizwirkungen einer wachstums- und innovationsorientierten Regulierung bleiben dagegen begrenzt. Einzelne Elemente einer solchen Strategie können den Wettbewerb auf den Breitbandmärkten sogar gefährden.

Informationen zur Reihe:

Monopolkommission - Sondergutachten

Herausgeben von der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap (Vorsitzender), Peter-Michael Preusker, Dr. Angelika Westerwelle, Christiane zu Salm, Professor Dr. Daniel Zimmer

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten (,,Hauptgutachten") erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen (,,Ministererlaubnis") im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren. Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.

Dieser Titel kann auch zur jederzeit kündbaren Fortsetzung geliefert werden.

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