Inhalt
Die am 1. Januar 2008 durch den
Wegfall der Exklusivlizenz für Briefe bis 50 g formal
erfolgte Liberalisierung auf den Briefmärkten wurde nach
Auffassung der Monopolkommission durch den Erhalt der
Mehrwertsteuerbefreiung für die Deutsche Post und die
Einführung des Mindestlohns für die Briefzusteller
konterkariert. Die Marktdominanz der Deutschen Post AG hat
sich nach ihren Feststellungen erhalten, im Jahr 2008 sogar
noch verstärkt. Die stagnierende Wettbewerbsentwicklung bei
den Briefdienstleistungen ist die Folge zahlreicher
institutioneller und regulatorischer Hindernisse und
Wettbewerbsbeschränkungen. Der Bereich der Kurier-,
Express- und Paketdienste hingegen hat sich durch eine
positive wettbewerbliche Entwicklung als Wachstumsträger
und Jobmotor im Postmarkt erwiesen. Zur Förderung des
Wettbewerbs auf den Postmärkten hält es die
Monopolkommission für dringend geboten, dass der Bund sich
schnellstmöglich von allen Finanzinstrumenten trennt, die
dazu führen, dass der Fiskus ein spezielles finanzielles
Interesse am Wohlergehen der Deutschen Post AG hat.
Informationen zur Reihe:
Monopolkommission - Sondergutachten
Herausgeben von der Monopolkommission, Professor Dr. Justus
Haucap (Vorsitzender), Peter-Michael Preusker, Dr. Angelika
Westerwelle, Christiane zu Salm, Professor Dr. Daniel
Zimmer
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44
vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein
Gutachten (,,Hauptgutachten") erstellt, in dem sie über
Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über
die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige
aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese
Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und
anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das
Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der
Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden;
die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen
(,,Ministererlaubnis") im Falle von Fusionen Stellung zu
nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden
waren. Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu
veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher
Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-,
Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz)
erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der
Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung
durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit
Netzcharakter.