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Sondergutachten 57: Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG in Verbindung mit § 81 Abs. 3 TKG (1996)

EAN: 978-3-8329-5480-2

1. Auflage
2010, Nomos
131 Seiten, Flexibler Einband
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34,00 € inkl. MwSt

 

Inhalt

Die am 1. Januar 2008 durch den Wegfall der Exklusivlizenz für Briefe bis 50 g formal erfolgte Liberalisierung auf den Briefmärkten wurde nach Auffassung der Monopolkommission durch den Erhalt der Mehrwertsteuerbefreiung für die Deutsche Post und die Einführung des Mindestlohns für die Briefzusteller konterkariert. Die Marktdominanz der Deutschen Post AG hat sich nach ihren Feststellungen erhalten, im Jahr 2008 sogar noch verstärkt. Die stagnierende Wettbewerbsentwicklung bei den Briefdienstleistungen ist die Folge zahlreicher institutioneller und regulatorischer Hindernisse und Wettbewerbsbeschränkungen. Der Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste hingegen hat sich durch eine positive wettbewerbliche Entwicklung als Wachstumsträger und Jobmotor im Postmarkt erwiesen. Zur Förderung des Wettbewerbs auf den Postmärkten hält es die Monopolkommission für dringend geboten, dass der Bund sich schnellstmöglich von allen Finanzinstrumenten trennt, die dazu führen, dass der Fiskus ein spezielles finanzielles Interesse am Wohlergehen der Deutschen Post AG hat.

Informationen zur Reihe:

Monopolkommission - Sondergutachten

Herausgeben von der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap (Vorsitzender), Peter-Michael Preusker, Dr. Angelika Westerwelle, Christiane zu Salm, Professor Dr. Daniel Zimmer

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten (,,Hauptgutachten") erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen (,,Ministererlaubnis") im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren. Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.

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