Inhalt
Angetrieben von Bürgermeistern,
Stadtwerken, Initiativen und mittelständischen Unternehmen
findet in der örtlichen Energieversorgung ein rasanter
Wandel hin zur Energieautonomie statt - häufiges Ziel: die
100 %-Erneuerbare-Energie-Kommune.
Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Autor
verfassungsrechtliche Lösungen für immer wiederkehrende
Streitfragen: Dürfen Städte und Gemeinden die Welt retten
wollen? Oder sind sie auf ihren ,,Kirchturm" beschränkt?
Für die Kommunalverwaltung, -wirtschaft und -politik sowie
für Initiativen aus der Bürgerschaft ist diese
Grundlagenarbeit von hohem praktischem Wert. Denn mit der
neuen Energiewelt wandern längst verloren geglaubte
Kompetenzen zurück zu den Gemeinden. In Bewegung gerät
dadurch auch die Beurteilung kommunaler Betätigungen, z.B.
im Konzessionsvertragsrecht (Energienetzbetrieb), im
Gemeindewirtschaftsrecht (Energieerzeugung) und in der
Bauleitplanung (Solarsatzungen). Im Mittelpunkt der
Untersuchung stehen die Rechtsgrundlagen für Solarsatzungen
aus dem Bau- und Kommunalrecht - insbesondere die Marburger
Solarsatzung, gegen die sogar der Vorwurf der
,,Öko-Diktatur" erhoben wird.
Der Autor bringt seine Erfahrungen als langjähriger
Stadtverordneter der Stadt Vellmar und als in der
Kommunalberatung tätiger Rechtsanwalt ein.
Informationen zur Reihe:
Schriften zum Umweltenergierecht
Herausgegeben von Thorsten Müller und Prof. Dr. Helmuth
Schulze-Fielitz in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle
Umweltenergierecht der Julius-Maximilians-Universität
Würzburg
Der gesellschaftliche Umgang mit Energie ist ein zentraler
Schlüssel zum Schutz des Klimas. Den in diesem Zusammenhang
zu beobachtenden und diskutierten Veränderungen widmet sich
die neue Schriftenreihe, die in Zusammenarbeit mit der
Forschungsstelle Umweltenergierecht der
Julius-Maximilians-Universität Würzburg herausgegeben wird.
Sie bietet ein Forum für grundlegende und aktuelle
Fragestellungen des Umweltenergierechts. Die in die Reihe
aufgenommenen Monografien - einschließlich Dissertationen,
Habilitationen, sonstigen Einzelstudien und Tagungsbänden -
werden dabei vor dem Hintergrund des Klima- und
Ressourcenschutzes die nationalen, europäischen wie
internationalen Einflüsse auf die Rechtsentwicklung in den
Bereichen der Erneuerbaren Energien und der
Energiereduktion untersuchen. Auch durch die Einbeziehung
transdisziplinärer Forschung soll ein Beitrag zur
Verbesserung des Umweltenergierechts und damit des
Klimaschutzes geleistet werden.