Inhalt
Das Standardwerk zum
Jugendgerichtsgesetz wird mit der 12. Auflage auf den
neuesten Stand gebracht. Leitlinien des Kommentars bleiben
die Grundgedanken des JGG, nach denen durch ein
erzieherisch ausgestaltetes und rechtsstaatliches
Jugendstrafrecht weitere Rechtsbrüche von Jugendlichen und
Heranwachsenden verhindert sowie die Integration junger
Menschen in die Gesellschaft gefördert werden sollen. Der
Kommentar versteht sich als Hilfe für alle Praktiker in der
Jugendstrafrechtspflege. Die Kommentierung berücksichtigt
alle Änderungen des JGG bis Ende 2010.
Rezension
Zu Vorauflagen: "[...] Bleibt
festzustellen: Es liegt nunmehr ein bewährtes und auch
beliebtes Werk in aktuellster Bearbeitung vor.
[...]"Rüdiger Molketin in: Unsere Jugend "Eine runde Zahl
ist immer ein Grund zum Feiern. Zu feiern ist jedoch der
hier anzuzeigende Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz nicht
nur deshalb, weil er bereits in der Jubiläumsauflage 10
erscheint. Diese stellt zugleich das gelungene Resultat
einer wechselseitigen Ergänzung und Zusammenarbeit von
Praxis und Wissenschaft dar - personalisiert in den beiden
Autoren Rudolf Brunner als Leitendem Oberstaatsanwalt a.D.
und dem Heidelberger Kriminologen Dieter Dölling." [...]
Wie schon die vorangegangenen, so ermöglicht auch die
neubearbeitete Auflage des Kommentars zum
Jugendgerichtsgesetz eine ebenso umfassende wie genaue und
gründliche Orientierung über das Gebiet des
Jugendstrafrechts. (...)"Professor Dr. Klaus Laubenthal in:
Goldtammers Archiv für Strafrecht, 1998
Über den Autor
Dieter Dölling, Direktor des
Instituts für Kriminologie der Universität Heidelberg;
Rudolf Brunner, Leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht
Nürnberg-Fürth a.D. (+).